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Die Angehörigen des

RAD-Lagers in Much.

Gustav Roos 10. v. r.

in der 4. Reihe

Reicharbeitsdienst (RAD)

Der Reichsarbeitsdienst ging aus dem „Freiwilligen Arbeitsdienst" (FAD) hervor, der als Reaktion auf

die Wirtschaftskrise im Jahr 1931 ins Leben gerufen worden war und nach 1933 – allerdings unter deut-

lich veränderten Vorzeichen und Bedingungen – vom NS-Regime fortgeführt wurde. Mit Gesetz vom

26. Juni 1935 wurde schließlich die Arbeitsdienstpflicht eingeführt, die nunmehr für männliche und

(ab Herbst 1939) weibliche Jugendliche zwischen 18 und 25 Jahren galt. Die Dienstzeit betrug ein halbes

Jahr. Allein bis 1940 durchliefen mehr als 2,75 Millionen junge Männer den Arbeitsdienst.

Aufgabe des RAD, von Arbeitsdienstführer Konstantin Hierl als „praktisch angewandter Nationalsozialis-

mus“ definiert, war zum einen die Erziehung „der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus

zur Volksgemeinschaft und zur wahren Arbeitsauffassung, vor allem zur gebührenden Achtung der

Handarbeit“, zum anderen die „Durchführung gemeinnütziger Arbeiten“. Hierunter wurden beispiels­

weise die Erschließung von Moor und Ödland oder Einsätze beim Autobahnbau verstanden. Nach dem

1. September 1939 kamen zunehmend kriegsbedingte Arbeiten etwa am „Westwall“ hinzu.

Der ökonomische Nutzen der als „Ehrendienst am deutschen Volke“ bezeichneten Arbeit war gering,

was angesichts der – nach außen durch den allgegenwärtigen Spaten symbolisierten – vorindustriellen

Arbeitsmethoden nicht anders zu erwarten war. Doch das war auch nicht das Ziel. Vielmehr sollte der

RAD den „neuen nationalsozialistischen Menschen“ schaffen: „Dieser von uns geschmiedete Typ des

Arbeitsmannes ist das Ergebnis einer Verschmelzung von den drei Grundelementen: des Soldatentums,

Bauerntums und Arbeitertums.“ Die gesamte Struktur des RAD war so angelegt, dass er optimale

Voraussetzungen für den anschließenden Wehrdienst schuf. Gegen Kriegsende wurde dann fast nur

noch militärische Ausbildung betrieben.

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1939: „Es lebe Deutschland!“

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