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Sicherheitsdienstes (SD)

Auf Initiative des Reichsführers SS, Heinrich Himmler, wurde 1931 unter Federführung von

Reinhard Heydrich ein Nachrichtendienst innerhalb der SS eingerichtet. Unter der Bezeichnung

„Sicherheitsdienst“ (SD) zählte es zu den zentralen Aufgaben dieser „Parteipolizei“, inner­

parteiliche und äußere „Gegner“ der NSDAP zu überwachen. 1934 stieg der SD zum alleinigen

Nachrichtendienst der NSDAP auf, wobei Himmler die Arbeitsgebiete von SD und Geheimer

Staatspolizei (Gestapo) festlegte: Der SD war für die Ermittlung von Gegnern des NS-Regimes

zuständig, die Gestapo für die Gegnerbekämpfung.

Der SD, aus dem mehrere besonders radikale SS-Führer hervorgingen, entwickelte sich

zu einem höchst effizienten Nachrichtenapparat mit 1944 etwa 6 400 hauptamtlichen

Mitarbeitern. Zusätzlich wurde ein Netz von schließlich rund 30000 Informanten (V-Männer)

aufgebaut. Auf der Grundlage von deren Berichterstattung wurden regelmäßige Lage­

berichte zusammengestellt, die als „Meldungen aus dem Reich“ die NS-Führung über die

innenpolitische Lage und die Stimmungen in der Bevölkerung unterrichten sollten.

HJ-Streifendienst

Der Streifendienst der Hitlerjugend wurde 1934 – offiziell dann im

März 1935 – eingerichtet und war eine Art „Jugendpolizei“. Zunächst

lediglich dazu gedacht, die innere Disziplin der HJ sicherzustellen,

wurden seine Befugnisse ab Herbst 1935 ausgeweitet. Er kontrollierte

nun auch das Verhalten sämtlicher Jugendlicher in der Öffentlich-

keit und die Einhaltung von Jugendschutzbestimmungen in der

Freizeit. Außerdem sollten HJ-feindliche Gruppenbildungen auf­

gespürt und als illegal geltendes Auftreten anderer Gruppen

unterbunden werden. Damit wurde der HJ-Streifendienst zu einer

Eliteeinrichtung, die sämtliche Jugendliche im Alter von 10 bis

18 Jahren überwachen sollte. Die Streifendiensteinheiten arbeiteten

eng mit der Polizei – vorrangig mit Gestapo und SD – zusammen,

ohne dabei jedoch über polizeiliche Befugnisse zu verfügen. Das

hielt zahlreiche Angehörige des Streifendienstes aber nicht davon

ab, sich solche Kompetenzen anzumaßen. Durch den Streifen-

dienst wurde die Hitlerjugend zu einer maßgeblichen Institution

sozialer Kontrolle.

Ab 1938 galt der HJ-Streifendienst offiziell als Nachwuchsorgani­

sation der SS. „Da der Streifendienst der HJ ähnliche Aufgaben

durchzuführen hat wie die SS für die gesamte Bewegung, wird er

als Sonderformation zur Sicherstellung des Nachwuchses für

die allgemeine SS aufgebaut, doch soll auch möglichst der Nach-

wuchs für die SS-Verfügungstruppen, Totenkopfverbände und

Junkerschulen aus dieser Formation genommen werden“, hieß es

offiziell.

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Passbild, das sich Günther Roos am

25. November 1941 für seinen neuen

Streifendienst-Ausweis anfertigen ließ

1942: „Macht will ich haben! Alle sollen mich lieben oder fürchten.“

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